Bedingungen Mietstudio

Bedingungen Mietstudio

Die Miete ist im Voraus auf nachstehendes Konto zu überweisen. Erst bei Geldeingang ist der Termin fix reserviert.

Begünstigter: SP86 GmbH, Ghürststrasse 22, 9242 Oberuzwil
IBAN: CH90 8080 8002 1752 3551 2

Mietbedingungen

Die allgemeinen Mietbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Mieter und dem SP86 GmbH Studio – im folgenden Vermieter – genannt. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.

Zustand des Raumes

Das Fotostudio wird in besenreinem Zustand vermietet. Soweit nichts anders im Mietvertrag vereinbart wurde, ist die Mietsache im ursprünglichen Zustand und besenrein an den Vermieter zurückzugeben.

Beschädigung am Mietgegenstand

Das vermietete Studio mit allen Bestandteilen bleibt Eigentum des Vermieters. Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Gegenstände und Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln und keiner übermässigen Beanspruchung auszusetzen. Die angemieteten Gegenstände und Räumlichkeiten dürfen nur zu den Ihnen zugedachten Zwecken verwendet werden.

Der Mieter übernimmt die Haftung für die Geräte und Einrichtung des Studios vom Zeitpunkt des Mietbeginns bis zum Zeitpunkt des Mietendes in vollem Umfang (Beschädigung der Geräte durch unsachgemässe Handhabung, äussere Einflüsse, Diebstahl, etc.) und den daraus resultierenden Nutzungsausfall. Diese Haftung gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden.

Eventuelle Beschädigungen oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen und zu ersetzen. Der Mieter ist verpflichtet hierfür eine entsprechende Haftpflichtversicherung zu besitzen, welche diese Schäden vollends abdeckt.

Der Mieter handelt nach Übernahme der vermieteten Räume oder Gegenstände auf eigene Verantwortung. Der Vermieter haftet nicht für durch die vermieteten Räume oder an Gegenständen entstandene Schäden des Mieters.

Mietdauer

Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn der Mieter diese erst zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt.

Änderung an den Räumlichkeiten

Der Mieter ist berechtigt die einzelnen Studio Sets nach seinen Wünschen umzudekorieren, verpflichtet sich jedoch diese nach Mietende wieder unversehrt in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Oberuzwil. Es gelten unsere AGB.